Legalisierung der Urkunde
Kundenwunschgemäß können wir die angefertigte Übersetzung der Urkunde beim Notar beglaubigen lassen. Nicht alle Übersetzungen können notariell beglaubigt werden. Obwohl der Notar nur die Identität der Unterschrift des Übersetzers beglaubigt, soll er sich jedoch vergewissern, dass die Urkunde, deren Übersetzung er beglaubigt, echt und nach dem Gesetz erstellt ist.
Aufgrund der oben Aufgeführten kann die Übersetzung der ausländischen Urkunden ins Russische aus den Staaten, die mit der Republik Belarus den Rechtshilfevertrag nicht unterschrieben haben, nur dann notariell beglaubigt werden, wenn die Urkunden ordnungsgemäß legalisiert sind, d. h. deren Bestätigung entweder in Form einer vereinfachten Legalisierung (Apostille) oder einer konsularischen Legalisierung erfolgte. Auch die Übersetzungen, die von bevollmächtigten Vertretern der Botschaften und Konsulate der Republik Belarus im Ausland bestätigt wurden, werden zur notariellen Beglaubigung angenommen.
Die meist typischen Situationen, bei denen man auf eine notarielle Beglaubigung und/oder Legalisierung der Übersetzung zurückgreift, sind:
Übersetzung aus der Fremdsprache ins Russische (Belarussische):
In einigen Fällen genügt den Behörden, wo die Urkunde vorzuliegen ist, die Übersetzung, die durch den Siegel des Übersetzungszentrums bestätigt ist. Darüber könnten Sie sich bei uns oder bei den Behörden, wo die Urkunde vorzuliegen ist, erkundigen.
Übersetzung aus dem Russischen (Belarussische) in eine Fremdsprache:
Die Kunden unseres Zentrums können sich bei uns kostenlos über das vollständige Verzeichnis der erforderlichen Unterlagen und Abfertigungsverfahren von Unterlagen, die aus dem Ausland eingehen oder ins Ausland für verschiedene Zwecke gesendet werden, beraten lassen.
Die notariell beglaubigte Übersetzung der Urkunde sieht folgenderweise aus: dem Original der Urkunde (wenn es legalisiert ist) oder der notariell beglaubigten Kopie wird eine Übersetzung beigelegt, die vom staatlich anerkannten Übersetzer der entsprechenden Fremdsprache unterzeichnet ist, die Rückseite der Übersetzung wird mit dem Beglaubigungsvermerk des Notars, der die Unterschrift des Übersetzers bestätigt hat. Die Übersetzung wird mit den roten oder weißen Fäden zum Original geheftet. Die geheftete Unterlage wird mit dem Siegel und der Unterschrift des Notars mit der Angabe der Gesamtanzahl von gehefteten Seiten versehen.
Wir bieten auch unseren Kunden die Dienstleistung der Anforderung von Urkunden aus dem Ausland und deren Legalisierung von der Staatsverwaltung der entsprechenden Staaten an. Derzeit erteilen wir die Legalisierung der Urkunden in folgenden Regionen:
1. Osteuropa.
2. Baltikum.
3. Westeuropa.
4. Nord- und Südamerika.
5. Asien.
Der Preis für diese Leistungen wird mit dem Kunden nach individueller Anfrage vereinbart, da er von vielen Faktoren abhängt: dem Vorhandensein oder der Abwesenheit des Partners in erforderlicher Region, der Ausfertigungsgebühr für die Legalisierung, den Leistungskosten unserer Partner, dem ausgewählten Postdienst, Fristen usw.
Die Urkunden, die auf dem Territorium desgleichen Staates ausgestellt und rechtsgültig sind, dürfen auf dem Territorium eines anderen Staates nur nach der ordnungsgemäßen Legalisierung verwendet werden, wenn nichts anderes von der Gesetzgebung der Staaten oder Vorschriften der internationalen Verträge, deren Parteien die Staaten sind, vorgesehen ist, was die Legalisierung rückgängig macht. Zur Zeit sind zwei Verfahren solcher Anerkennung anwendbar, das sind eine konsularische Legalisierung und eine vereinfachte Legalisierung (Apostilleerteilung).
Die konsularische Legalisierung besteht in der Bestätigung der Entsprechung der Urkunde gegenüber der Gesetzgebung des Herkunftsstaates und stellt die Beglaubigung der Identität der Unterschrift des Beamten, seines Status und, gegebenenfalls, des Siegels der bevollmächtigten staatlichen Behörden auf Urkunden und Akten zwecks deren Verwendung in anderem Staat dar.
Zwecks der Vereinfachung der Anerkennung von ausländischen Urkunden wurde 1961 das Übereinkommen (Haager Übereinkommen) in der Stadt Den Haag (Niederlande) unterzeichnet, welches ausländische öffentliche Urkunden von der Legalisierung befreit hat. Gemäß Artikel 6 des Haager Übereinkommens beruft jedes Mitgliedsland die Behörde, die zur Erteilung der Apostille bevollmächtigt ist.
Auf Ansuchen jedes Urkundeninhabers wird direkt eine vom Text freie Stelle der Urkunde oder die Rückseite der Urkunde, oder ein Einzellblatt mit einer Apostille versehen. Das erfolgt durch den Stempelabdruck mit nachfolgender Ausfüllung, die mit dem Siegel versehen ist. Der Stempelabdruck der Apostille wird nach dem Haager Übereinkommen ausgefüllt.
Die Apostille sieht folgenderweise aus:
APOSTILLE
(Convention de la Haye du 5 octobre 1961)
1. Land ………………………………………………………………
Diese öffentliche Urkunde
2. ist unterschrieben von (Familienname) ……………………………
3. in seiner Eigenschaft als ………………………………
4. ist versehen mit dem Siegel (Bezeichnung der Anstalt)
……………………………………………………………….
bestätigt
5. in …………………………………… 6. (Datum) ………………
7. (Bezeichnung der bestätigenden Behörde) ……………………
8. unter Nr. …………………………………………………………
9. Siegel/Stempel 10. Unterschrift ……………………………
In der Republik Belarus sind folgende Behörden zur Erteilung von Apostillen
berechtigt:
- das Ministerium der Justiz (Stadt Minsk, ul. Kollektornaja 10) - erteilt Apostillen
bezüglich der Urkunden, die von Einrichtungen der Justiz und Gerichte ausgehen;
- das Bildungsministerium (Stadt Minsk, ul. Sowetskaja 9) - erteilt Apostillen
bezüglich der Urkunden, die von den unterstellten Bildungseinrichtungen ausgehen;
- das Komitee für Archive und Aktenführung beim Ministerrat der Republik Belarus
(Stadt Minsk, ul. Kollektornaja 10) - erteilen Apostillen bezüglich der Urkunden, die von den unterstellten
Staatsarchiven ausgehen;
- das auswärtige Amt (Stadt Minsk, ul. K. Marx 37À) - erteilt Apostillen
bezüglich aller anderen Urkunden.
Den genauen Preis Ihres Auftrages können Sie mit uns vereinbaren, indem Sie an uns das Übersetzungsanfrageformular senden oder sich bei unseren Kundenbetreuern unter folgenden Telefonnummern erkundigen:
+375 17 2228399
+375 17 2228498
+375 29 6503247
+375 29 5591219