
Der Textumfang bei der Übersetzung wird in Zeichen unter Benutzung der Funktion „Statistik“ in Menü Extras (in englischer Version der Funktion „Word Count“ in Menü „Tools“) der Textverarbeitung Microsoft Word gemessen.
Wenn der Text in einem anderen Format (Excel, Power Point, Acrobat usw.) vorliegt, so wird ein spezielles Programm für Zeichenzählen PractiCount & Invoice verwendet.
Dieses Abrechnungssystem ist in Vielem objektiv, denn – unabhängig von Schriftgröße, Zeilenabstand, Anzahl der Bilder auf einer Seite und anderen Außenfaktoren – bleibt die Anzahl der Zeichen und dementsprechend der Umfang des Textes unveränderlich. Dabei hat eine Standardseite 1800 Schriftzeichen einschließlich Leerstellen oder 1500 Schriftzeichen ohne Leerstellen (kundenwunschgemäß). Der Mindestauftragsumfang beträgt eine Standardseite.
In den meisten Fällen wird der Umfang nach dem Ausgangstext bestimmt, was die Feststellung eines genauen Umfangs und des Auftragswertes einfacher macht. Doch wenn das Material für die Übersetzung in elektronischer Form im Format vorliegt, das kein automatisches Zeichenzählen ermöglicht, oder in einer gedruckten Form, wird der genaue Umfang des Textes nach dem Abschluss der Übersetzung auf die oben genannte Weise bestimmt.
Bei der Übersetzung der Dokumente/Unterlagen für nachfolgende notarielle Beglaubigung (Legalisierung) wird eine Standardseite als Abrechnungseinheit bestimmt. Bei solchen zusätzlichen Dienstleistungen, wie, zum Beispiel Unterstützung bei notariellen Beglaubigung der Übersetzung, Kopien, Legalisierung der Urkunden bei den Staatsorganen der Republik Belarus, gilt als Abrechnungseinheit eine Unterlage unabhängig von der Seitenanzahl.
Als Abrechnungseinheit fürs Dolmetschen gilt eine Stunde. Wenn der Auftrag über Dolmetscherleistungen in Minsk auszuführen ist, so wird die Istzahl von Stunden mit Genauigkeit bis zu einer halben Stunde gezählt. Wenn wir einen Dolmetscher nach Ihrem Auftrag in eine andere Stadt (ein anderes Land) schickten, so gehen die Dienstkosten – Fahrt, Unterbringung, Verpflegung und Bedarfsartikel – zusätzlich in vollem Umfang zulasten des Kunden.
Als Abrechnungseinheit für das Korrekturlesen/das Layout gilt eine Seite der elektronischen Variante der Dokumente. Der Preis für das Layout lässt sich vereinbaren.
Bei einem Auftrag über das Layout von HTML-Seiten und Medienobjekten, Erzeugung von fremdsprachigen Versionen der Web-Seiten gilt als Abrechnungseinheit 1 Stunde der Arbeit des Web-Designers. Bei der Lokalisierung der Software mit Anwendung von speziellen Programmen erfolgt die Berechnung üblicherweise durch Wortzählen.